AGBs
Unsere Teilnahmebedingungen (AGBs)
- Allgemeines
Für alle Seminare und Veranstaltungen der IHK gelten die nachstehenden Bedingungen soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Liefer- und Leistungsbedingungen von Auftraggebern bedürfen zur verbindlichen Anerkennung der schriftlichen Bestätigung. Durch die Anmeldung zu einer unserer Veranstaltungen bzw. durch Beauftragung einer Leistung erkennt der Teilnehmer unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an. Alle Aufträge bedürfen der Bestätigung per Email oder in schriftlicher Form. Die IHK behält sich vor, Seminare aus wichtigem Grund, z.B. bei Erkrankung eines Trainers, abzusagen. Die IHK behält sich die Absage eines Seminars darüber hinaus auch bei einer zu geringen Teilnehmerzahl vor.
- Anmeldung/Bezahlung
Die Anmeldung ist per Mail, Kontaktformular oder persönlich vor Ort bei der IHK möglich. Die vollständige Kursgebühr ist spätestens acht Tage nach Anmeldung auf das Konto der IHK zu überweisen (Kontoinhaber: Melanie Kowald, BIC:
STSPAT2GXXX Steiermärkische Sparkasse, IBAN: AT792081500004408043) Bei Stornierung bis 20 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn erstattet die IHK 50% der Teilnahmegebühr, bei späterer Stornierung wird der Gesamtbetrag fällig. Ein
Ersatzteilnehmer kann genannt werden. Nimmt ein Teilnehmer die gesamte Leistung oder einen Teil davon nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Die in Rechnung gestellten Gebühren beziehen sich auf die Veranstaltung und die Veranstaltungsunterlagen. Sonstige Kosten, wie Hotel-, Reise-, oder Transferkosten, aber auch Unterbringung der Pferde der Teilnehmer sind nicht enthalten, sofern dies nicht ausdrücklich anders in der Ausschreibung geregelt ist.
- Unterlagen/Datenschutz
Etwaige Unterlagen sind ausschließlich zum persönlichen Gebrauch des Teilnehmers bestimmt. Sämtliche Rechte bleiben bei der IHK. Vervielfältigungen oder Weitergabe – auch auszugsweise – sind untersagt. Alle von der IHK produzierten Text- und
Bildmaterialien wie Seminarunterlagen, Videos, Fotos, Broschüren, Handbücher, Ausarbeitungen, Veröffentlichungen sind und bleiben – unabhängig von der Art der Veröffentlichung – geistiges Eigentum der IHK und dürfen nur für den eigenen Gebrauch des Teilnehmers verwendet werden. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe an andere natürliche oder juristische Personen gilt als Verletzung der Urheberrechte und ist strafbar. Außerdem erklärt sich der Teilnehmer durch Buchung eines Termins damit einverstanden, dass Foto- bzw. Videomaterial, welches während des Trainings/Kurses aufgenommen wird, durch den Auftragnehmer veröffentlicht werden darf. Wenn der Teilnehmer nicht abgebildet werden möchte, muss er dies zu Beginn der Veranstaltung bekannt geben und er hat selbst während der Dauer des Kurses Sorge zu tragen, nicht im Kamerabereich zu stehen. Sollte der Kunde Bildmaterial veröffentlichen wollen, ist das nur mit der schriftlichen Genehmigung des Auftragnehmers erlaubt, die Aufnahme von Filmmaterial ist strengstens untersagt. Der Auftraggeber stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name, Adresse, Telefonnummer und Emailadresse zum Zweck der Rechnungslegung und Weitergabe der Information zu Veranstaltungen der IHK verwendet wird. Diese Einwilligung kann jederzeit bei der IHK, Entschendorf 49, 8093 St. Peter am Ottersbach schriftlich widerrufen werden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
- Haftung
Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung für höhere Gewalt, jede Art von Schadenersatz sowie die Inanspruchnahme für etwaige Drittschäden ist ausgeschlossen. Eltern haften in vollem Umfang für ihre Kinder, und erkennen den Veranstalter und Trainer als haftungsbefreit an. Der Besitzer bringt sein Pferd auf eigenes Risiko und eigene Haftung zum Seminar. Dies gilt für alle Risiken, die in Verbindung mit dem Unterricht, der Unterbringung, Fütterung, Pflege, Transporten und Ausbildung auftreten können. Der Besitzer hat für alle Schäden aufzukommen, die an den Einrichtungen des Stalles und der Anlage durch ihn oder sein Pferd verursacht werden. Im Krankheitsfall des Pferdes ist die IHK bei Abwesenheit des Eigentümers jederzeit berechtigt, nach eigenem Ermessen einen Tierarzt oder Schmied zu Rate zu ziehen. Die Kosten werden vom Besitzer getragen. Er versichert den Abschluss einer allumfassenden Reitpferde Haftpflichtversicherung.
- Allfälliges
Für die Teilnahme und Beauftragung der Durchführung und die sich daraus ergebenen Ansprüche gilt nur österreichisches Recht, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform, entgegenstehende Bedingungen werden nicht anerkannt.
Erfüllungsort ist Graz, Gerichtsstand 01.06.2020.